Weitere Entscheidung unten: LG München I, 02.12.2009

Rechtsprechung
   OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20084
OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09 (https://dejure.org/2010,20084)
OLG München, Entscheidung vom 21.04.2010 - 25 U 5645/09 (https://dejure.org/2010,20084)
OLG München, Entscheidung vom 21. April 2010 - 25 U 5645/09 (https://dejure.org/2010,20084)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt der Kostenminderungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwehrung der Geltendmachung zukünftiger Ansprüche durch eine Rechtsschutzversicherung gegenüber seinem Versicherungsnehmer bei Streitigkeiten über Leistungen wegen Berufsunfähigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ARB 05 § 17 Abs. 5 c cc
    Der Rechtsschutzversicherer darf seinen VN in Streitigkeiten über Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nicht die Geltendmachung zukünftiger Ansprüche verwehren. Mit Anmerkung: Heiko Pauls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB 2005 § 17 Abs. 5; VVG § 12 a.F.
    Pflichten des Rechtsschutzversicherers in einem Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer

  • rechtsportal.de

    ARB 2005 § 17 Abs. 5; VVG § 12 a.F.
    Pflichten des Rechtsschutzversicherers in einem Rechtsstreit des Versicherungsnehmers gegen den privaten Berufsunfähigkeitsversicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1338
  • VersR 2010, 1362
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 03.06.2005 - 6 U 224/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die Prüfungs- und

    Auszug aus OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09
    Ebenso wenig genügt es, nur den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Nachprüfung mitzuteilen (vgl. Kammergericht Berlin RuS 2006, 515).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 264/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG München, 21.04.2010 - 25 U 5645/09
    In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Folgerungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721).
  • LG Bochum, 13.07.2011 - 4 O 64/11

    Deckungszusage gegenüber einer Rechtsschutzversicherung für zukünftige Ansprüche

    In diesen Fällen ist die Mitteilung des Versicherers nur nachvollziehbar, wenn er seine Vergleichsbetrachtung und die daraus gezogenen Forderungen aufzeigt (BGH NJW-RR 1993, 721; OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 25 U 5645/09).

    Diese Vorteile kann der Versicherungsnehmer nicht in Anspruch nehmen, der lediglich eine Teilklage auf Zahlung der rückständigen Renten erhebt (so das OLG München, Beschluss vom 21.04.2010, 25 U 5645/09).

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Rechtsprechung
   LG München I, 02.12.2009 - 23 O 17281/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,37896
LG München I, 02.12.2009 - 23 O 17281/09 (https://dejure.org/2009,37896)
LG München I, Entscheidung vom 02.12.2009 - 23 O 17281/09 (https://dejure.org/2009,37896)
LG München I, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 23 O 17281/09 (https://dejure.org/2009,37896)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rechtsschutzversicherung: Beschränkung der Deckungszusage unter dem Gesichtspunkt der Kostenminderungspflicht

  • VersR (via Owlit)

    ARB 05 § 17 Abs. 5 c cc
    Der Rechtsschutzversicherer darf seinen VN in Streitigkeiten über Leistungen wegen Berufsunfähigkeit nicht die Geltendmachung zukünftiger Ansprüche verwehren. Mit Anmerkung: Heiko Pauls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1362
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 07.08.2002 - 20 U 87/02

    Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei Verletzung beim Reinigen der

    Auszug aus LG München I, 02.12.2009 - 23 O 17281/09
    So führt das OLG Karlsruhe in NVersZ 2002, 557 aus:.
  • OLG Hamm, 17.07.1992 - 20 W 7/92

    Unbillige Verweisung auf Erhebung einer Teilklage

    Auszug aus LG München I, 02.12.2009 - 23 O 17281/09
    Die Grenze ist daher dort zu ziehen, wo sich das Verhalten des Versicherungsnehmers mit dem einer vernünftigen unversicherten Partei, bei der finanzielle Überlegungen keine Rolle spielen, nicht mehr in Einklang bringen lässt (OLG Hamm, VersR 1993, 310; VersR 1989, 736; Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 4.Aufl., § 15 Rdnr. 13).".
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